Die fahrschulen o.k. bilden in folgenden Klassen aus:
Berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zul. GM) mit höchstens 8 Sitzplätzen + Fahrersitz. Es darf entweder ein Anhänger mit einer zul. GM von 0,75 t mitgeführt oder ein Zug, dessen zul. GM max. 3,5 t beträgt und dessen zul. GM des Anhängers nicht die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt, gefahren werden. Ein Führerschein der Klasse B schließt die Klassen M, L und S mit ein.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung: Kontakt.